Die Diözese hat gemäß § 47 der Friedhofsordnung - im Diözesanblatt vom 1. Mai 2026 - die neuen Friedhofsgebühren festgesetzt und verlautbart, die ab Juli 2026 von den Pfarren für deren Friedhöfe anzuwenden sind.
§ 47
Die konkreten Gebührensätze sind in der vom Bischöflichen Ordinariat festgesetzten Gebührenordnung enthalten. Diese wird jährlich indexiert und jeweils im Diözesanblatt verlautbart. Die Gebühren sind in jener Höhe zu verrechnen, wie sie zum Zeitpunkt der Vorschreibung in Geltung stehen.
