Die Bischöfe empfehlen die Feiern (alle von Palmsonntag bis Ostermontag) gemäß einem Wort aus dem Philipperbrief: „Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiß Entbehrungen zu ertragen, ich kann im Überfluss leben“ (vgl. Phil 4,11-12) mit max. 4 repräsentativ ausgewählten gesunden Pfarrangehörigen in der während der Liturgiefeier verschlossenen Kirche (Altarraum) zu feiern (kein Wechsel der Personen). Diese ausgewählten Gläubigen sind nicht "Auserwählte", sondern sollen die Pfarrgemeinde repräsentieren und zugleich als Messner, Lektor, Kantor und Ministrant wirken.

In jedem Fall sind alle hygienischen Schutzbestimmungen streng einzuhalten, zudem soll z.B. die Palmprozession nur im Kircheninneren erfolgen, die Kreuzverehrung ohne Berührung des Kreuzes, das Osterfeuer ggf. nur durch Entzünden eines Streichholzes symolisiert werden, ...).

Bischöfe: "Obwohl Liturgie zunächst und von ihrem Wesen her lebendige gottesdienstliche Feier sei und die Präsenz einer konkreten Feiergemeinde erfordere, sind Berechtigung und Bedeutung von medial übertragenen Gottesdiensten längst unumstritten“.