Mit Freitag, 29. Mai sind einige - den meisten "unsinnig streng" erschienene - Einschränkungen beim Gottesdienstbesuch aufgehoben - die wichtigste Prämisse bleibt: 1 m Abstand!

2020 05 29 Plakat Gottesdienste SchaukastenDamit entfällt die 10m²/Person-Regel, der Mindestabstand beträgt 1 m (außer Haushaltsgemeinschaft) mit kurzzeitiger Unterschreitung, MNS nur beim Betreten und Verlassen der Kirche, Handdesinfektion und ev. Ordnerdienste empfohlen, zur Kommunion ist MNS nicht verpflichtend (wenn 1 m Abstand), nur Handkommunion.

Kein MNS ist mehr für Gottesdienste im Freien vorgeschrieben, der 1m-Abstand soll eingehalten werden, Gesangeinschränkung wie in Kirchen, aber es „können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten.“

Taufen unterliegen keiner Personenzahlbeschränkung mehr, Hochzeiten & Begräbnisse max. 100 Personen, Fronleichnam soll eingeschränkt gefeiert werden, Erstkommunion & Firmung wieder ab Oktober.