Die Bischöfe der Ostregion haben mit dem Kultusministerium vereinbart, dass die österlichen Gottesdienste unter strenger Einhaltung der geltenden Rahmenordnung stattfinden können.

  • Die Gläubigen sollen nach den Gottesdiensten nicht im Kirchenraum oder vor der Kirche zusammenstehen, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten.
  • Die verordnete Ausgangssperre gilt nicht für die Teilnahme an Gottesdiensten.
  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern.
  • Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
  • Es wird dringend empfohlen, die sonst üblichen Prozessionen (Palm- und Osterprozessionen) in diesem Jahr nicht abzuhalten.
  • Speisensegnung: Diese kann im Rahmen der Osterliturgie abgehalten werden. Es erscheint sinnvoll, die Speisenkörbe in den Bänken zu belassen, damit es beim Hinbringen und Abholen der Körbe zu keiner Menschenansammlung kommt.