Die Lockerungen in der kath. Kirche werden "analog" zu den allgemeinen Lockerungen umgesetzt. Da im kirchlichen Bereich die "3-G"-Regel nicht umgesetzt wird, bleibt die FFP2-Pflicht und der 2m-Abstand:

  • Keine Höchstzahl bei Taufen oder Hochzeiten (es gelten aber die Grenzen des jeweiligen Kirchenraumes)
  • Bei Begräbnissen keine Personenbegrenzung im Freien
  • Gemeindegesang ist wieder (mit kleinen Einschränkungen) möglich
  • Chorgesang mit "3-G"-Regel" möglich, sonst nur mit FFP2 und 2m-Abstand
  • Kommunionempfang: "Der Leib Christi - Amen" möglich
  • "Feldmessen" ohne Personenbegrenzung, aber mit FFP2 und 2m-Abstand
  • Erstkommunionen: zum Empfang der Kommunion nehmen die jeweiligen Kinder die Masken ab
  • Fronleichnam: auch Prozession möglich, wenn 2m-Abstand sicher gegeben ist