Mit 1. Juli ändern sich wieder für ein Jahr die Beginnzeiten der Sonntagsgottesdienste auf 8:30 Uhr!
Mit 1. Juli wird auch die Rahmenverordnung der österr. Bischofskonferenz geändert und weitere Lockerungen ermöglicht:
- Entfall der FFP2-Pflicht - einfacher MNS genügt
- kein Mindestabstand
- wieder normaler Gemeindegesang
- Weihwasserbecken dürfen wieder befüllt werden (ist aber regelmässig zu wechseln)
- Maskenpflicht für den Zelebranten erst ab der Kommunion
- Für kirchliche Veranstaltungen außerhalb der Gottesdienste gelten die staatlichen Regelungen
Für "einmalige" kirchliche Feiern (Taufen, Hochzeiten, Erstkommunion, Firmung, ...) kann auf die MNS-Pflicht im Inneren verzichtet werden, wenn vorab die "3G"-Regel angekündigt und entsprechend umgesetzt wird (Präventionsbeauftragter, "3G"-Kontrolle, ...).